Tatmotiv: Mordlust

Allgemeine Erwägungen

Schon allein das Verlangen zu töten, gilt einerseits als Mordmerkmal und kann für sich allein bereits zu einer Tat führen. Dabei ist bemerkenswert, dass Motive wie Raub, sexuelle Gewalt, Vertuschen einer Straftat oder Zeugenbeseitigung gar keine Rolle spielen. Allenfalls ist es der Drang das eigene Selbstwertgefühl zu steigern oder wieder herzustellen. Bezeichnen ist auch, dass diese Täter vor der Tat oft das Bedürfnis haben, über ihre Gefühle bezüglich des Dranges zum Töten, zu sprechen. Dabei entwickeln sich gedanklich oft schon sehr genaue Vorstellungen zum Tathergang. Damit sind auch ein planmässiges Verhalten und somit ein Vorsatz gegeben.

Auch nach einer Tat ist es nicht selten, dass die Täter ebenso das Bedürfnis haben, über die Tat zu sprechen oder gar zu prahlen. Dadurch können sie die Tat ein weiteres Mal durchleben und damit auch dem Gegenüber vermitteln, dass sie zu so einer Tat fähig sind, was wiederum den Selbstwert steigern soll. Oft werden solche Täter noch am Tatort festgenommen oder kurz darauf. Sie haben kein Bedürfnis, unerkannt zu bleiben. Das spielt in Ihren Gedanken keine Rolle. Manchmal vielleicht sogar im Gegenteil: Sie werden dadurch in ihren Augen medial "aufgewertet" und erhalten die erhoffte Aufmerksamkeit.

Oft sind solche Täter in gewissem Masse bereits vor einer Tat durch Aggressivität, mangelnde Empathie oder gar Waffenbesitz aufgefallen.

Weiter auffällig: Hier sind wohl jugendliche Täter mitunter am häufigsten vertreten. Damit wird klar: Spricht jemand gegenüber einer Person solche Gedanken an, sind diese immer ernst zu nehmen! Wird sogar eine konkrete Person genannt, ist sofortiges Handeln angezeigt!

Fallbeispiel: 18-jähriger stirbt nach Messerattacke vor Lidl - Tatverdächtiger (17) in Haft

Am Freitagmorgen, dem 2. Dezember 2022 (Eingang der Meldung bei der Polizei um 9:18 Uhr), wird vor der Lidl-Filiale an der Hauptstrasse in Böckten (BL), ein 18-jähriger mit dem Messer getötet. Der Tatverdächtige 17-jährige wird kurz darauf verhaftet. Dem Opfer wurden schwere Verwundungen im Brustbereich zugefügt. Der Bluttat soll ein Streit zwischen den beiden vorausgegangen sein. Dabei habe der minderjährige Täter zum Messer gegriffen. Mehrere Personen wurden Zeugen der tödlichen Attacke. Die Jugendanwaltschaft ermittelt, was bedeutet, dass so wenig wie nur möglich veröffentlicht wird. Bei Jugendlichen gilt ein besonders geschütztes Persönlichkeitsrecht. Zu diesem Zeitpunkt gibt es einen Zeugenaufruf der Polizei. Weitere Zeugen werden gesucht.

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Bericht von 20min vom 21. Oktober 2025

20min macht bekannt, dass sich Täter und Opfer kannten. Beide waren in derselben Institution im Oberbaselbiet untergebracht. Zum Tatzeitpunkt waren sie in Begleitung eines Sozialarbeiters. Der Tatverdächtige galt bis zu diesem Zeitpunkt nicht als gefährlich, sei aber in der Vergangenheit als aggressiv aufgefallen. Die Gewaltfantasien des 17-Jährigen hatten sich offensichtlich bereits gegen sein Opfer gerichtet. Eine Woche vor der Tat schrieb der Jugendliche einem Heimleiter, ob er den 18-jährigen "abstechen dürfe".

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Im Bericht erhalten Opfer und Täter auch Namen. Beim Opfer soll es sich um Elyas Meierhofer (17†), beim Täter um Marko Beliani (17) handeln. Da hier nicht darauf verwiesen wird, dass es sich um Alias-Namen handelt, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um Klarnamen handelt, wobei ich Alias-Namen nicht ausschliesse. Besonders tragisch: Beide befanden sich in einer Institution, welcher die Bewilligung wegen schwerwiegender Mängel entzogen wurde. Immerhin wurden in dieser Institution auch Hochrisikofälle untergebracht. Beobachter spricht von einem tödlichen Systemfehler.

Am Tatmorgen war eine Einkaufstour in den Lidl geplant. Neben Elyas und Marko waren weitere Jugentliche aus einer von mehreren Institution von Arrivo-Bene (hier: Bauernhof Wolfloch, Oltingen,BL) dabei, sowie ein Sozialarbeiter und ein Betreuer. Elyas (17†) soll auf dem Parkplatz noch ein Gipfeli gegessen haben, als er auf den Rest der Gruppe wartete. Marko versteckte ein Messer (oder ein Messer-Set) unter anderen eingekauften Artikeln. Marko (17) soll unvermittelt Elyas (17†) vor der Lidl-Filiale angegriffen haben.

Bekannt ist nur, dass Marko Beliani (17) bereits wegen Mordes verurteilt wurde. Über das Strafmass ist aufgrund der Zuständigkeit des Jugendgerichts nichts bekannt.

Bauernhof Wolfloch in Oltingen (BL)

Heute ist dieser Bauernhof zwar nicht als Biobetrieb ausgewiesen, beitreibt einen Hofladen und strebt mittels Fotovoltaik Energieautarkie an. Es werden auch Hofbesuche angeboten. Er ist im Internet leicht zu finden. Ein Link unter der Rubrik "Veranstaltungen" verweist noch immer auf arrivo-bene für weitere Infos und ein Gönnerkonto. Der Link ist aber nicht mehr aktiv. Ebenso scheint die ganze Website oder zumindest ein Teil davon nicht mehr betreut zu werden, da die Einträge unter der Rubrik "Neues & Altes" schon seit Mai 2019 nicht mehr nachgeführt werden. Die Betreuung von Jugendlichen in schwierigen Situationen wird auf alle Fälle nicht mehr erwähnt.

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Fazit

Dieser Fall ist also typisch, um einen Aspekt des Mordmerkmales Mordlust zu beschreiben. Alle Aspekte dieser Ausprägung sind erfüllt und wären durch professionelle Betreuung erkennbar gewesen. Dass der Betreuer bezüglich der Nachricht von Marko Beliani nicht reagierte, war fatal. Bei einer professionellen Betreuung wäre dies wohl nicht ignoriert worden.

Quellen

  • 20min.ch, Berichte vom 2.12.2022, 4.12.2022 und 21.10.2025
  • Beobachter, Bericht vom 21.10.2025 (Bezahlartikel)
  • Fotos (Abb. 1, Abb. 3, Abb. 5): Lukas Hausendorf/20min
  • Fotos (Abb. 2, Abb. 4): BRK News
  • Foto (Abb. 6): Gandalf Weidemann/20min

Mordlust vs. affektives Tötungsdelikt

Mordlust ist deutlich vom affektiven Tötungsdelikt zu unterscheiden. Bei den affektiven Tötungsdelikten stehen Konflikte im Vordergrund. Solche können sich über längere Zeit aufbauen oder in einer Ausnahmesituation entstehen. Meisten werden diese durch Alkohol- und/oder Drogenkonsum verstärkt. Dabei kommt es zu einer massiven Herabsetzung der Hemmschwelle. Oft handelt es sich nicht um eine geplante Tat.

Fallbeispiel: Julius (16†) wird in deutschem Supermarkt mit einem Messer getötet

Am 21. Oktober 2025 kam es bei einer EDEKA-Filiale in Lemgo (Nordrhein-Westfalen, D) zu einem Tötungsdelikt an Julius (16†). Das Opfer stand mit zwei Begleitern draussen, als der Täter lautstark mit einem Messer auf die Gruppe zulief. Offensichtlich störte sich der Täter am Roller des Opfers, welcher auf dem Parkplatz stand. Der 33-jähriger Täter verfolgte das Opfer in den Kassenbereichs des Supermarktes.

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Zuerst vermutete die Polizei, dass es bereits auf dem Parkplatz vor der EDEKA-Filiale zum Streit kam. Nach Zeugenaussagen und der Auswertung der Videoüberwachung war dem aber offenbar nicht so. Das Opfer flüchtete vielmehr vor dem Täter in den Kassenbereich, weil sich der Täter mit einem Messer näherte. Im Kassenbereich folgte dann die Attacke. Der Täter stach auf Brust und Kopf des Opfers ein und verletzte ihn derart schwer, dass er noch vor Ort verstarb.

Wie bereits im Fall Michi R. (17†) eingehend dargelegt, können insbesondere Crack und Heroin innert kürzester Zeit die Impulskontrolle senken und die Feindseligkeit steigern. Folge ist eine vom Täter nur noch bedingt kontrollierbare Enthemmung. Somit können bereits völlig banale äussere Einflüsse zur Eskalation führen, wie in diesem Fall geschehen bzw. es muss davon ausgegangen werden. Der Täter war polizeibekannt und in der Vergangenheit wegen Drogendelikten polizeilich in Erscheinung getreten.

Oft wird geschrieben "das Tatmotiv ist weiterhin unklar", was in solchen Fällen nicht verwundert. Denn das Motiv definiert sich als derjenige innere Antrieb oder die Zielvorstellung, die den Täter zur Verwirklichung einer bestimmten Straftat bewegt, wobei das Motiv Ausdruck seiner persönlichen Bedürfnisse, Einstellungen oder Konflikte ist. Motive können bewusst oder unbewusst, einzeln oder mehrfach vorhanden sein.

Dabei ist aber ebenso wichtig das Motiv vom Ziel zu unterscheiden:

  • Das Motiv beantwortet die Frage „Warum tut er es?“ (z. B. Habgier, Eifersucht, Rache).
  • Das Ziel beantwortet die Frage „Was will er damit erreichen?“ (z. B. Vermögensvorteil, Beseitigung eines Rivalen).

Führt demnach der innere Antrieb durch die Enthemmung zu irrationalen Handlungen, stellt sich die Frage, ob es überhaupt ein Motiv gibt. Damit verbunden stellt sich dann ebenso die Frage nach der Schuldfähigkeit des Täters.

Quellen

  • Blick, Bericht vom 22.10.2025

Fallbeispiel: Der Polizistenmord von Völkingen (D) vom 21. August 2025

Ein weiterer Fall, welcher ein grosses Medienecho hervorrief, ist der Mord an Polizeioberkommissar Simon Bohr (34†).

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Abb. 1: Der ermordete Oberkommissar Simon Bohr (34†). Er hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder.
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Abb. 2: Der ermordete Oberkommissar Simon Bohr (34†) im Dienst.

Am Donnerstagabend, 21. August 2025, um 18:01 Uhr, kommt es zu einem folgenschweren Überfall auf eine ARAL-Tankstelle an der Karolingerstrasse. Mit einem Messer bewaffet betritt der Täter die Tankstelle und bedroht das Personal. Der erst 18-jährige Deutsch-Türke flüchtet daraufhin mit einer Beute von rund EUR 600 vom Tatort in Richtung Stadt-Mitte.

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Abb. 3: Kartenübersicht des Standortes des Raubüberfalles
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Abb. 4: Ansicht der ARAL-Tankstelle nachdem diese von der Polizei abgesperrt wurde.

In der Innenstadt wurde er vom Polizeioberkommissar Simon Bohr (34†) und einem Kommissar-Anwärter gestellt. Es folgte der Versuch, den Täter festzunehmen. Im Gerangel gelang es ihm daraufhin, dem Kommissar-Anwärter die Waffe aus dem gesicherten Halfter zu entreissen und diesen wegzustossen. In diesem Moment kam auch ein Teaser zum Einsatz, welcher ohne Wirkung blieb. Der Grund für diese Fehlfunktion wirft bis heute Fragen auf. In der Folge schoss der Täter nicht nur mehrmals auf den Oberkommissar, sondern auch auf den Kommissar Anwärter. Dieser hatte insofern Glück, dass nur seine Schutzweste getroffen wurde. Wieder dem bereits am Boden liegenden Hauptkommissar zugewandt, schoss der Täter diesem weitere zwei Mal in den Kopf. Darauf schoss der Kommissar Anwärter auch auf den Täter und verletzte diesen. Danach gelang die Festnahme des Täters mit Hilfe weiterer Beamter. Trotz sofortiger medizinischer Massnahmen verstarb der Oberkommissar wenig später an seinen Verletzungen in der Uniklinik Homburg.

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Abb. 5: Abtransport des verletzten Täters. Die Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich. Foto: privat
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Abb. 6: Polizeieinsatz am Tatort des Mordes am Tag nach der Tat.
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Abb. 7: Fortsetzung der Spurensuche bzw. Spurensicherung am Tatort.

Seit der Tat befindet sich der Deutsch-Türke in Untersuchungshaft und schweigt beharrlich zu den Vorwürfen. Am 18. November 2025 wurde von der Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben. Dem Beschuldigten werden einfacher Mord, mehrfacher versuchter Mord und schwerer Raub vorgeworfen.

Wie dargelegt braucht es für die Erfüllung des Tatbestandes Mor eines oder mehrere der im Strafgesetz verankerten Mordmerkmale.

Im konkreten Fall beruft sich die Staatsanwaltschaft in der Anklage auf die Merkmale "Mordlust" und "Niedere Beweggründe".

Das Merkmal "Mordlust" wird aus dem Umstand heraus gerechtfertigt, dass der Täter sich nochmals dem bereits am Boden liegenden Oberkommissar zuwandte und zwei weitere gezielte Schüsse auf den Kopf abgab. Ein solches Vorgehen kann nur als klare Tötungsabsicht gewertet werden, da ausser Frage steht, dass das Opfer zu Tode kommt.

Die niederen Beweggründe können damit begründet werden, dass der Täter weiter die Absicht verfolgte, sich einer Verhaftung und der Identifizierung zu entziehen, um unerkannt zu bleiben. Hier kommt dann insbesondere das Verschleiern einer Straftat in Frage. Dieses Ziel wurde mit einer besonderen Skrupellosigkeit verfolgt. Der Täter gab insgesamt 17 Schüsse ab, sechs davon trafen den Oberkommissar. Dass ein 18-jähriger Täter wegen eines zu diesem Zeitpunkt wohl klar misslungenen Raubes von EUR 600 Menschen skrupellos tötet, ist sehr ungewöhnlich. Inwiefern hier auch Drogenkonsum zu einer so starken Enthemmung geführt hatte, erfahren wir bis heute noch nicht, ist aber Gegenstand der Ermittlungen. Diese besondere Skrupellosigkeit ist auch der Grund dafür, dass durchaus die besondere Schwere der Tat festgestellt werden und zur Sicherungsverwahrung führen könnte. Dieser Täter wäre wohl einer der bisher jüngsten Verurteilten, bei denen es zu einer solchen Feststellung kommen könnte.

Das Landgericht Saarbrücken muss nun über eine Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Da der Mann zur Tatzeit erst 18 Jahre alt war und deshalb neben Erwachsenstrafrecht auch die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht komme, erfolgte die Anklageerhebung vor der Jugendkammer des Gerichts. Das Landgericht werde auch darüber entscheiden, ob eine Sicherungsverwahrung vorzubehalten sei.

Interessant wird sein, ob das Tatmotiv "Mordlust" gerichtlich bestätigt wird, da die persönlichen Aspekte eine grosse Rolle spielen. Denn meist ist dieses Mordmotiv bereits im Vorfeld durch Verhaltensweisen geprägt, die auf die Absicht einfach Töten zu wollen, hinzielt. Dass der Täter aber wegen Mordes und nicht nur wegen Totschlags verurteilt wird, dürfte klar auf der Hand liegen, da das Mordmotiv der "Niederen Beweggründe" und der "Skrupellosigkeit" als erfüllt angenommen werden können.

Ist ein Prozesstermin bekannt und es wird darüber in den Medien berichtet, werde ich an dieser Stellte fortfahren.

Quellenangaben

  • Stuttgarter Zeitung: Berichte vom 23.08.2025 und vom 18.11.2025
  • ZDF heute: Bericht vom 18.11.2025
  • sr.de: Bericht vom 18.11.2025
  • blaulichtreport-saarland.de: Bericht vom 22.08.2025
  • polizeiticker.onlilne: Bericht vom 18.11.2025

Fazit

Kann das Tatmotiv Mordlust (in welcher Ausprägung auch immer) gerichtsfest festgestellt werden, ist eine Verurteilung wegen Mordes unumgänglich. Ist ein Tötungsdelikt aber im Affekt (Erregung, Enthemmung, etc.) geschehen, kann die Mordanklage scheitern und es kommt darauf an, ob weitere Mordmerkmale zutreffen oder wie das Tötungsdelikt eingestuft wird.

Ich werde weitere Ausprägungen der Mordlust ergänzen und Ausführungen zu weiteren Mordmerkmalen erstellen, suche dazu aber noch geeignete Muster-Fälle. Vielleicht hat jemand von euch einen passenden Fall dazu. Gerne über das Formular "Hinweise" melden. Auch eure Meinung dazu interessiert mich.

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