Forensisches Profiling

Auf dieser Seite sollen forensische Profile von Tätern - auch Straftäterprofiling oder kriminelles Profiling genannt - anhand von ausgewählten Fällen aufgezeigt werden. Dies kann aber nicht ohne einen kritischen Blick auf die Methodik dieser Ermittlungsstrategie im Allgemeinen geschehen. Damit wird sich auch diese Seite ständig weiterentwickeln.

Einsatz der Ermittlungstechnik

Im Wesentlichen kommt diese Technik vor allem bzw. in erster Linie bei Gewaltverbrechen wie (Serien)- Mord, Sexualstraftaten und Brandstiftung zur Anwendung. Hier können Verhaltensmuster wesentliche Ermittlungsanleitungen liefern. Ein bekanntes Beispiel ist der Brandstifter, der selbst Feuerwehrmann ist. Bis heute bleibt die Verwendung dieser Methoden umstritten, da Kritiker oft bemängeln, dass es keine empirischen Validierungen gibt. Damit ist gemeint, ob ein erstelltes Täterprofil tatsächlich geeignet ist. Denn es stützt sich auf subjektive Interpretationen. Daher sind heute datengesteuerte Methoden prägend, welche zu statistischen Analysen führen, um die Zuverlässigkeit und Genauigkeit zu verbessern. Bei all diesen Vorgängen darf die Ermittlungsarbeit aber nicht dem Fehler unterliegen, sich auf ein solches Täterprofil zu verlassen und für andere Ermittlungsansätze offen zu bleiben.

Geschichte des forensischen Täterprofilings

Der Vollständigkeit halber möchte ich hier keine Geschichtliche Abhandlung vornehmen, da es dazu genügend andere Quellen gibt. Ist ein historischer Kontext aber in einem Fall gegeben, werde ich darauf eingehen.

Tatmotiv: Mordlust

Allgemeine Erwägungen

Schon allein das Verlangen zu töten, gilt einerseits als Mordmerkmal und kann für sich allein bereits zu einer Tat führen. Dabei ist bemerkenswert, dass Motive wie Raub, sexuelle Gewalt, Vertuschen einer Straftat oder Zeugenbeseitigung gar keine Rolle spielen. Allenfalls ist es der Drang das eigene Selbstwertgefühl zu steigern oder wieder herzustellen. Bezeichnen ist auch, dass diese Täter vor der Tat oft das Bedürfnis haben, über ihre Gefühle bezüglich des Dranges zum Töten, zu sprechen. Dabei entwickeln sich gedanklich oft schon sehr genaue Vorstellungen zum Tathergang. Damit sind auch ein planmässiges Verhalten und somit ein Vorsatz gegeben.

Auch nach einer Tat ist es nicht selten, dass die Täter ebenso das Bedürfnis haben, über die Tat zu sprechen oder gar zu prahlen. Dadurch können sie die Tat ein weiteres Mal durchleben und damit auch dem Gegenüber vermitteln, dass sie zu so einer Tat fähig sind, was wiederum den Selbstwert steigern soll. Oft werden solche Täter noch am Tatort festgenommen oder kurz darauf. Sie haben kein Bedürfnis, unerkannt zu bleiben. Das spielt in Ihren Gedanken keine Rolle. Manchmal vielleicht sogar im Gegenteil: Sie werden dadurch in ihren Augen medial "aufgewertet" und erhalten die erhoffte Aufmerksamkeit.

Oft sind solche Täter in gewissem Masse bereits vor einer Tat durch Aggressivität, mangelnde Empathie oder gar Waffenbesitz aufgefallen.

Weiter auffällig: Hier sind wohl jugendliche Täter mitunter am häufigsten vertreten. Damit wird klar: Spricht jemand gegenüber einer Person solche Gedanken an, sind diese immer ernst zu nehmen! Wird sogar eine konkrete Person genannt, ist sofortiges Handeln angezeigt!

Fallbeispiel: 18-jähriger stirbt nach Messerattacke vor Lidl - Tatverdächtiger (17) in Haft

Am Freitagmorgen, dem 2. Dezember 2022 (Eingang der Meldung bei der Polizei um 9:18 Uhr), wird vor der Lidl-Filiale an der Hauptstrasse in Böckten (BL), ein 18-jähriger mit dem Messer getötet. Der Tatverdächtige 17-jährige wird kurz darauf verhaftet. Dem Opfer wurden schwere Verwundungen im Brustbereich zugefügt. Der Bluttat soll ein Streit zwischen den beiden vorausgegangen sein. Dabei habe der minderjährige Täter zum Messer gegriffen. Mehrere Personen wurden Zeugen der tödlichen Attacke. Die Jugendanwaltschaft ermittelt, was bedeutet, dass so wenig wie nur möglich veröffentlicht wird. Bei Jugendlichen gilt ein besonders geschütztes Persönlichkeitsrecht. Zu diesem Zeitpunkt gibt es einen Zeugenaufruf der Polizei. Weitere Zeugen werden gesucht.

Bericht von 20min vom 21. Oktober 2025

20min macht bekannt, dass sich Täter und Opfer kannten. Beide waren in derselben Institution im Oberbaselbiet untergebracht. Zum Tatzeitpunkt waren sie in Begleitung eines Sozialarbeiters. Der Tatverdächtige galt bis zu diesem Zeitpunkt nicht als gefährlich, sei aber in der Vergangenheit als aggressiv aufgefallen. Die Gewaltfantasien des 17-Jährigen hatten sich offensichtlich bereits gegen sein Opfer gerichtet. Eine Woche vor der Tat schrieb der Jugendliche einem Heimleiter, ob er den 18-jährigen "abstechen dürfe".

Im Bericht erhalten Opfer und Täter auch Namen. Beim Opfer soll es sich um Elyas Meierhofer (17†), beim Täter um Marko Beliani (17) handeln. Da hier nicht darauf verwiesen wird, dass es sich um Alias-Namen handelt, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um Klarnamen handelt, wobei ich Alias-Namen nicht ausschliesse. Besonders tragisch: Beide befanden sich in einer Institution, welcher die Bewilligung wegen schwerwiegender Mängel entzogen wurde. Immerhin wurden in dieser Institution auch Hochrisikofälle untergebracht. Beobachter spricht von einem tödlichen Systemfehler.

Am Tatmorgen war eine Einkaufstour in den Lidl geplant. Neben Elyas und Marko waren weitere Jugentliche aus einer von mehreren Institution von Arrivo-Bene (hier: Bauernhof Wolfloch, Oltingen,BL) dabei, sowie ein Sozialarbeiter und ein Betreuer. Elyas (17†) soll auf dem Parkplatz noch ein Gipfeli gegessen haben, als er auf den Rest der Gruppe wartete. Marko versteckte ein Messer (oder ein Messer-Set) unter anderen eingekauften Artikeln. Marko (17) soll unvermittelt Elyas (17†) vor der Lidl-Filiale angegriffen haben.

Bekannt ist nur, dass Marko Beliani (17) bereits wegen Mordes verurteilt wurde. Über das Strafmass ist aufgrund der Zuständigkeit des Jugendgerichts nichts bekannt.

Bauernhof Wolfloch in Oltingen (BL)

Heute ist dieser Bauernhof zwar nicht als Biobetrieb ausgewiesen, beitreibt einen Hofladen und strebt mittels Fotovoltaik Energieautarkie an. Es werden auch Hofbesuche angeboten. Er ist im Internet leicht zu finden. Ein Link unter der Rubrik "Veranstaltungen" verweist noch immer auf arrivo-bene für weitere Infos und ein Gönnerkonto. Der Link ist aber nicht mehr aktiv. Ebenso scheint die ganze Website oder zumindest ein Teil davon nicht mehr betreut zu werden, da die Einträge unter der Rubrik "Neues & Altes" schon seit Mai 2019 nicht mehr nachgeführt werden. Die Betreuung von Jugendlichen in schwierigen Situationen wird auf alle Fälle nicht mehr erwähnt.

Fazit

Dieser Fall ist also typisch, um einen Aspekt des Mordmerkmales Mordlust zu beschreiben. Alle Aspekte dieser Ausprägung sind erfüllt und wären durch professionelle Betreuung erkennbar gewesen. Dass der Betreuer bezüglich der Nachricht von Marko Beliani nicht reagierte, war fatal. Bei einer professionellen Betreuung wäre dies wohl nicht ignoriert worden.

Quellen

  • 20min.ch, Berichte vom 2.12.2022, 4.12.2022 und 21.10.2025
  • Beobachter, Bericht vom 21.10.2025 (Bezahlartikel)
  • Fotos (Abb. 1, Abb. 3, Abb. 5): Lukas Hausendorf/20min
  • Fotos (Abb. 2, Abb. 4): BRK News
  • Foto (Abb. 6): Gandalf Weidemann/20min

Mordlust vs. affektives Tötungsdelikt

Mordlust ist deutlich vom affektiven Tötungsdelikt zu unterscheiden. Bei den affektiven Tötungsdelikten stehen Konflikte im Vordergrund. Solche können sich über längere Zeit aufbauen oder in einer Ausnahmesituation entstehen. Meisten werden diese durch Alkohol- und/oder Drogenkonsum verstärkt. Dabei kommt es zu einer massiven Herabsetzung der Hemmschwelle. Oft handelt es sich nicht um eine geplante Tat.

Fallbeispiel: Julius (16†) wird in deutschem Supermarkt mit einem Messer getötet

Am 21. Oktober 2025 kam es bei einer EDEKA-Filiale in Lemgo (Nordrhein-Westfalen, D) zu einem Tötungsdelikt an Julius (16†). Das Opfer stand mit zwei Begleitern draussen, als der Täter lautstark mit einem Messer auf die Gruppe zulief. Offensichtlich störte sich der Täter am Roller des Opfers, welcher auf dem Parkplatz stand. Der 33-jähriger Täter verfolgte das Opfer in den Kassenbereichs des Supermarktes.

Zuerst vermutete die Polizei, dass es bereits auf dem Parkplatz vor der EDEKA-Filiale zum Streit kam. Nach Zeugenaussagen und der Auswertung der Videoüberwachung war dem aber offenbar nicht so. Das Opfer flüchtete vielmehr vor dem Täter in den Kassenbereich, weil sich der Täter mit einem Messer näherte. Im Kassenbereich folgte dann die Attacke. Der Täter stach auf Brust und Kopf des Opfers ein und verletzte ihn derart schwer, dass er noch vor Ort verstarb.

Wie bereits im Fall Michi R. (17†) eingehend dargelegt, können insbesondere Crack und Heroin innert kürzester Zeit die Impulskontrolle senken und die Feindseligkeit steigern. Folge ist eine vom Täter nur noch bedingt kontrollierbare Enthemmung. Somit können bereits völlig banale äussere Einflüsse zur Eskalation führen, wie in diesem Fall geschehen bzw. es muss davon ausgegangen werden. Der Täter war polizeibekannt und in der Vergangenheit wegen Drogendelikten polizeilich in Erscheinung getreten.

Oft wird geschrieben "das Tatmotiv ist weiterhin unklar", was in solchen Fällen nicht verwundert. Denn das Motiv definiert sich als derjenige innere Antrieb oder die Zielvorstellung, die den Täter zur Verwirklichung einer bestimmten Straftat bewegt, wobei das Motiv Ausdruck seiner persönlichen Bedürfnisse, Einstellungen oder Konflikte ist. Motive können bewusst oder unbewusst, einzeln oder mehrfach vorhanden sein.

Dabei ist aber ebenso wichtig das Motiv vom Ziel zu unterscheiden:

  • Das Motiv beantwortet die Frage „Warum tut er es?“ (z. B. Habgier, Eifersucht, Rache).
  • Das Ziel beantwortet die Frage „Was will er damit erreichen?“ (z. B. Vermögensvorteil, Beseitigung eines Rivalen).

Führt demnach der innere Antrieb durch die Enthemmung zu irrationalen Handlungen, stellt sich die Frage, ob es überhaupt ein Motiv gibt. Damit verbunden stellt sich dann ebenso die Frage nach der Schuldfähigkeit des Täters.

Quellen

  • Blick, Bericht vom 22.10.2025

Fazit: Kann das Tatmotiv Mordlust (in welcher Ausprägung auch immer) gerichtsfest festgestellt werden, ist eine Verurteilung wegen Mordes unumgänglich. Ist ein Tötungsdelikt aber im Affekt (Erregung, Enthemmung, etc.) kann die Mordanklage scheitern und es kommt darauf an, wie das Tötungsdelikt eingestuft wird.

Ich werde weitere Ausprägungen der Mordlust ergänzen und Ausführungen zu weiteren Mordmerkmalen erstellen, suche dazu aber noch geeignete Muster-Fälle. Vielleicht hat jemand von euch einen passenden Fall dazu. Gerne über das Formular "Hinweise" melden. Auch eure Meinung dazu interessiert mich.

© 2025 CoCa – Cold Cases Schweiz · Stand 28.10.2025